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Ausbildung Tierwirt/in - Schweinehaltung
Wir bilden aus zum Tierwirt/-in in der Fachrichtung Schweinehaltung und suchen dich in unserem Team!
Tierwirt / Tierwirtin Schweinehaltung
1. Berufsbezeichnung: Tierwirt / Tierwirtin Fachrichtung Schweinehaltung. Anerkannt durch die Verordnung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1426).
2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre. Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
3. Arbeitsgebiet: Tierwirte / Tierwirtinnen arbeiten in Betrieben der Tierproduktion, agrarwirtschaftlichen Verbänden und Institutionen, in Tierkliniken und Labors, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Agrarhandel sowie in der Agrarverwaltung.
4. Berufliche Fähigkeiten: Tierwirte / Tierwirtinnen in der Fachrichtung Schweinehaltung
- erzeugen und vermarkten Ferkel, Mast- und Zuchtschweine unter Beachtung berufsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards,
- wirken bei der Reproduktion und Aufzucht des Tierbestandes mit,
- füttern Tiere art- und bedarfsgerechtgerecht und ermitteln die Leistung der Tiere,
- versorgen und halten Tiere und wenden dabei betriebsspezifische Haltungssysteme und -techniken an, reinigen und desinfizieren Tierunterkünfte und halten sie instand,
- führen Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe durch und versorgen kranke Tiere nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften,
- selektieren Jungsauen für die Zucht, führen die Rauschkontrolle und künstliche Besamung durch,
- füttern Zuchttiere, Ferkel und Mastschweine alters- und bedarfsgerecht,
- koordinieren Ausstalltermine und bereiten Tiertransporte vor,
- führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team durch und beachten dabei betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sowie den Verbraucherschutz und den Tierschutz,
- planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, legen Arbeitschritte fest, ergreifen dabei Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und kontrollieren und bewerten ihre Arbeitsergebnisse, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
- wenden Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden an,
- setzen Maschine, Geräte und Betriebsmittel ein und nutzen Betriebseinrichtungen, pflegen und warten Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen.